Sehr geehrter Herr Prof. Vieths, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu bzw. Mitteilung von:
das bei Ihrem Institut registrierte Outcome in deutscher und/oder englischer Sprache zu allen Verdachtsfallmeldungen nach Verabreichung von SARS-CoV2-Impfstoffen, zuge- ordnet zur jeweiligen Case-ID gemäß Excel-Listen des PEI, wie sie unter dem 28.11.2024, abrufbar unter den Links www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/rohdaten-sicherheitsberichte/download-xls-uaw-daten-2024-01-01-bis-2024-06- 30.html?nn=169638&cms_dlConfirm=true und www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/rohdaten-sicherheitsberichte/download-xls-uaw-daten-2020-12-27-bis-2023-12-31.html?nn=169638&cms_dlConfirm=true veröffentlicht worden sind, soweit vorhanden.
Begründung:
Auf die in anderen Datenbanken (VAERS, Eudravigilance) übliche Einteilung sowie die gängi- gen Meldeinhalte im Rahmen der Spontanerfassungssysteme wird verwiesen, siehe das nachfol- gende Beispiel einer Charge bei howbadismybatch.com
sowie die Klassifizierung im CIOMS Form:
Sollten Sie eine mit der englischsprachigen Einteilung inhaltlich nicht übereinstimmende andere Klassifizierung vorgenommen haben, machen Sie bitte eine ggf. abweichende deutschsprachige Klassifizierung parallel zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Meyer-Hesselbarth
Rechtsanwältin
Ihre Anfrage vom 15.01.2025 – Vorgangsnummer IFG 07/25 Outcome zu Verdachtsfallmeldungen nach C-Impfstoffen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Dr. Meyer-Hesselbarth,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2025, mit der Sie Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wie folgt beantragten:
„Hiermit beantrage ich unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu folgenden Informationen:
Das bei Ihrem Institut registrierte Outcome in deutscher und/oder englischer Sprache zu allen Verdachtsfallmeldungen nach Verabreichung von SARS-CoV2-Impfstoffen, zugeordnet zur jeweiligen Case-ID gemäß Excel-Listen des PEI, wie sie unter dem 28.11.2024, abrufbar unter den Links
veröffentlicht worden sind, soweit vorhanden.
Auf die in anderen Datenbanken (VAERS, Eudravigilance) übliche Einteilung sowie die gängigen Meldeinhalte im Rahmen der Spontanerfassungssysteme wird verwiesen, siehe das nachfolgende Beispiel einer Charge bei howbadismybatch.com (...) (Anmerkung Paul-Ehrlich-Institut: Grafiken aus dem Antrag nicht übernommen), sowie
die Klassifizierung im CIOMS Form: (...) (Anmerkung Paul-Ehrlich-Institut: Grafik aus dem Antrag nicht übernommen).
Sollten Sie eine mit der englischsprachigen Einteilung inhaltlich nicht übereinstimmende andere Klassifizierung vorgenommen haben, machen Sie bitte eine ggf. abweichende deutschsprachige Klassifizierung parallel zugänglich.“
Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und führen sie unter der Vorgangsnummer IFG 07/25.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat von Ihnen seit März 2023 bisher neun, zum Teil sehr umfangreiche, Anträge erhalten.
Diese Anträge werden, sofern nicht bereits abgeschlossen, nacheinander entsprechend einer praktikablen Priorisierung abgearbeitet. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund der Priorisierung der hoheitlichen Amtsaufgaben des Paul-Ehrlich-Instituts gemäß Gesetz über das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (BASIG) und Arzneimittelgesetz (AMG) sowie im Interesse anderer Antragstellender gem. IFG, die ebenfalls einen Anspruch auf die Bearbeitung ihrer Anträge haben.
Sie erhalten nach dieser Eingangsbestätigung unaufgefordert dann eine E-Mail, wenn wir von Ihnen weitere Informationen benötigen oder eine Zwischeninformation übermitteln können. Unaufgefordert von Ihnen zugesendete Nachfragen werden unbeantwortet zum Vorgang genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Gezeichnet i. A.