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Chronologie der Ereignisse:

Trotz Maskenattests: 75-jährige musste noch 7/2024 wegen fehlender Maske ins Gefängnis

AG Berlin, Beschluss vom 02.12.2021, Gz. (Az. liegt nicht vor)

Zusammenfassung

Eine 75-jährige Rentnerin wurde von Polizisten aufgefordert eine Maske zu tragen. Sie verweigerte mit Hinweis auf ihr Maskenattest. Deshalb erging gegen sie ein Bußgeldbescheid gegen den sie Einspruch einlegte. Zwar wurde ein Gerichtstermin anberaumt, aber der Rentnerin der Zugang zum Gericht verwehrt. Aufgrund ihrer Abwesenheit wurde der Einspruch abgewiesen, was in der Folge zum Erlass eines Haftbefehls und zur überraschenden Verhaftung und Verbringung der Rentnerin in die Justizvollzugsanstalt führte.

Die Berliner Zeitung hat am 22.03.2025 ausführlich über den Fall berichtet:

https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-regeln-berliner-rentnerin-muss-in-haft-weil-sie-keine-maske-trug-li.2305244

Anmerkung

Das Verhalten der Berliner Justiz illustriert exemplarisch die Problematik einer unverhältnismäßig harten Durchsetzung von Corona-Maßnahmen.

Während andere Länder längst Bußgelder wegen Verstößen gegen Coronamaßnahmen erlassen haben, wurde eine 75-jährige noch Ende 2024 verhaftet und eingesperrt, weil sie keine Maske trug – trotz vorhandenen Maskenattests. Ein Beispiel statt vieler, wie es um den deutschen Rechtsstaat steht.

Zu dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung war klar, dass das Tragen einer Maske im Freien unsinnig ist. Selbst das RKI hatte bereits 2020 festgestellt (siehe: RKI-Protokolle, dort Eintrag vom 20.07.2020), dass das Tragen einer FFP2-Maske nicht zu empfehlen ist.

Gemäß § 47 OWiG hätte die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit absehen können, denn die „Schuld“ der Betroffenen wäre in jedem Fall als gering anzusehen gewesen. Es ist auch nicht ersichtlich, dass ein öffentliches Intresse an der Verfolgung bestanden hätte. Zudem sprachen die persönlichen Umstände (Alter, Gesundheit, Schlaganfall) eindeutig gegen eine Erzwingungshaft.

Offenbar wollte man hier ein Exempel statuieren.

  Chronologie

RKI: „Empfhielt FFP2-Masken nicht“
29.07.2020
Ausstellung Maskenattest
22.10.2020
Polizisten verlangen Maskentragen
20.03.2021
Ahnung als Ordnungswidrigkeit
25.05.2021
Bußgeldbescheid über 88,50€
06.08.2021
Gerichtstermin
06.09.2021
Gerichtstermin: Einspruch abgewiesen
02.12.2021
Mahnbescheid
15.06.2022
Anordnung Erzwingunghaft
28.05.2024
Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft
04.07.2024
Schlaganfall
05.07.2024
Verhaftung
13.11.2024
Haftentlassung
16.11.2024
15.11.2024